Die Hygieneschulung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vermittelt die notwendigen Kenntnisse, die durch die DIN 10514 geregelt sind.
Die Norm schreibt einen zweijährlichen Schulungszyklus, bzw. mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses vor. Mit dieser Schulung ist die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz die ebenfalls alle zwei Jahre wiederholt werden muss ebenso erfüllt.
Aus der praktischen Erfahrung heraus, ist eine jährliche Schulung der Mitarbeiter empfehlenswert.
Eine Erstbelehrung nach §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz ist damit nicht vollzogen. Diese muss beim Gesundheitsamt durchgeführt werden.
- Einführung in die Lebensmittelhygiene
- Gefahren bei der Lebensmittelherstellung (mikrobielle, chemische und physikalische Gefahren)
- Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
- Personalhygiene
- Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
- Betriebshygiene (z.B. Regeln zum Umgang mit Lebensmitteln, Lagerhaltung, Temperaturen, Vermeidung von Schädlingsbefall, Abfällen…)
- Reinigung und Desinfektion (z.B. Hygieneplan, Dosierung, Einwirkzeit…)
- Grundlagen zu HACCP-gestützten Verfahren inkl. Dokumentation
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