Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Die Inhalte sind speziell für Mitarbeiter aus Küchen, Catering, GV-Betrieben, Eiscafés sowie allgemein weitere Lebensmittelbranchen in denen leicht verderbliche Lebensmittel verarbeitet werden (z.B. Salate, Feinkosterzeugnisse, Fisch, Desserts, Milchprodukte…) ausgelegt.
Sie richtet sich also insbesondere an Quereinsteiger, die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen.
Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die “EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene ).
- Fachkenntnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln
- Grundlagen Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen, HACCP und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Gefahren bei der Lebensmittelherstellung
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Reinigung u. Desinfektion
- Betriebshygiene & Personalhygiene
- Erfolgskontrolle
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